Internationales Kaufrecht und UN Kaufrecht (CISG): B to B

Bei grenzüberschreitenden Kaufverträgen von beweglichen Sachen ("goods") können die Vertragsparteien nationales Recht vereinbaren.  Wenn kein nationales Recht gewählt wird, gilt die ROM I-Verordnung für Verträge in der Europäischen Union und Drittstaaten, die nach dem 17. Dezember 2009 geschlossen wurden.  Das Recht des Staates, in dem der Verkäufer seinen gewöhnlichen Aufenthalt/Niederlassung hat (Art. 4 Abs. 1 lit. a), findet Anwendung.   

 

Wenn zwei Parteien in unterschiedlichen Staaten ihre Niederlassung haben und beide Staaten CISG ratifiziert haben oder die Anwendung von Internationalem Privatrecht zur Anwendbarkeit von CISG führt, findet UN Kaufrecht Anwendung.  Alle europäischen Länder, außer der UK, Irland, Portugal und Malta haben CISG ratifiziert.  CISG ist anwendbar in allen 50 Staaten der USA.  

 

Vertragsparteien können die Anwendung von CISG vertraglich vereinbaren, oder auch ausschliessen. Wenn deutsches Recht vereinbart wird and CISG ausgeschlossen werden soll, dann muss dieser Ausschluss ausdrücklich im Vertrag erwähnt werden.

 

 

Der Kaufvertrag muss sich auf den Kauf von beweglichen Sachen, Waren ("goods"), beziehen.   CISG wird nicht auf Verträge mit Verbrauchern angewandt.  Ein Vertrag kann auch mündlich geschlossen werden.  Einige Staaten (z.B. Russland, China, Argentinien) habe sich engere Vorschriften vorbehalten.  AGBs sollten der anderen Partei ausdrücklich übermittelt werden, damit sie Teil des Vertrages werden.  Die Beweislast liegt beim AGB-Anbieter.

 

Link zur amtlichen deutschen Übersetzung (elektronische Version):  http://cisg7.institut-e-business.de/pdf/gesetze/Deutschland.pdf